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Kleinanlieferer: Hinweis: Auf dieser Anlage dürfen zu den Bedingungen der jeweils gültigen Gebührensatzung ausschließlich Abfälle aus dem ZRM-Verbandsgebiet (Ilm-Kreis, LK Sömmerda) durch die Erzeuger und Besitzer selbst oder zugelassene Dritte angeliefert werden. Bitte halten Sie entsprechende Nachweise (z.B. Personalausweis, Abfallgebührenbescheid, Informationen über die Baustelle) bereit. Für alle anderen Anlieferer gelten die steuerpflichtigen Kostensätze für den Betrieb gewerblicher Art. Das Anlagenpersonal ist entsprechend Betriebsordnung befugt genaue Angaben über Herkunft, Art und Zusammensetzung der Abfälle zu verlangen und in Zweifelsfällen die Abnahme zurückzuweisen!
Folgende Abfälle werden auf der Verbandsdeponie Rehestädt entgegengenommen:
Anlieferungen über 2,5 m³: Annahmemöglichkeiten über 2,5 m³ bestehen nur für ablagerungsfähige Abfälle, für die ein Vereinfachter Entsorgungsnachweis beim jeweiligen Landkreis beantragt werden muss. Für Anlieferungen aus dem Ilm-Kreis gelten die Gebührensätze des Ilm-Kreises. Für Anlieferungen aus dem Landkreis Sömmerda gelten die Gebührensätze des Landkreises Sömmerda. Auf der Website des Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz wurde der Landesabfallwirtschaftsplan veröffentlicht. https://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/abfallwirtschaft/abfallbilanz/index.aspx
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